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Von 1976 bis 2005 betreibt die VJS im Lachwald einen Wurfscheiben-Schießstand (Trap), der in seinem verwahrlosten Zustand so ziemlich gegen alle Vorschriften verstößt: - Das Bleischrot wird in den Wald geschossen und kann ungehindert ins Grundwasser einsickern => Blei ist krebserregend und fruchtschädigend - Den elektrische Anschluss stellt ein Kabel dar, das quer durch den Wald verlegt ist, per Bindedraht an Bäume gebunden und teilweise auf dem Boden liegend. Es widerspricht den gültigen VDE-Vorschriften in jeder Hinsicht. => Unfälle durch elektrischen Schlag, bzw. abgequetschte Bäume sind vorprogrammiert - Nach den gültigen Vorschriften für Schießstände müßte ein 2m hoher Zaun den Schießstand umgeben. Vorhanden sind ca. 80cm hohe, in den Boden geschlagene Holzpfosten, zwischen denen 3 Drähte gespannt sind. Teilweise liegt diese umgefallene "Umzäunung" auf dem Waldboden und ist schon überwachsen. => die VJS schert sich nicht um die Sicherheit von Wanderern und spielenden Kindern, Hier besteht akute Gefahr für Mensch und Tier! - Die Abfälle der Patronen und Scheiben werden in einem Faß - neuerdings in einer alten Schubkarre - im Wald (!) verbrannt. Die Zuglöcher in diesem Fass wurden hineingeschossen ! => offenes Feuer im Wald ist verboten. Gemäß einer Mitteilung des Bürgermeisters im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Saarwellingen vom 13.10.2005 hat die VJS den Schießbetrieb auf dem Trapstand ab dem genannten Zeitpunkt eingestellt. Eine Begründung wurde nicht gegeben. Die BI kennt jedoch den Grund für die Einstellung des Schießbetriebes Wie im Folgenden (Die aktuelle Situation", Sicherheit") zu lesen, hatte die Bürgerinitiative im November 2004 wegen gravierender Sicherheitsmängel des Trapstandes beim Innenministerium Anzeige erstattet und die Einstellung des Schießbetriebes gefordert. Dort zeigte sich ein bereits bekanntes Verhaltensschema: Im Interesse der Vereinigung der Jäger des Saarlandes wurde mit allen Mitteln versucht, die Argumente der Bürgerinitiative zu entkräften. Dabei scheute man auch nicht vor eindeutig falschen Behauptungen zurück! Die BI ließ sich jedoch nicht beirren und verfolgte beharrlich das Ziel der Schließung des Schießstandes. Sie widerlegte konsequent die falschen Behauptungen aus dem Innenministerium (s.u.). Offenbar wurde dadurch den zuständigen Personen die Sache zu heiß und man brachte die VJS dazu, den Schießbetrieb einzustellen. Jetzt stellt sich die Frage der Entsorgung des Schießgeländes Die BI hatte deswegen im September 2005 ein entsprechendes Schreiben an das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz gerichtet. Von dort kam die Antwort, man habe keine Kenntnis von der im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Saarwellingen erklärten Einstellung des Schießbetriebes, demnach bestehe auch kein Anlass zur Entsorgung (Schreiben vom 12.01.2006). Die BI muss sich mit dieser Auskunft zufrieden geben. Um jedoch zu verhindern, dass die skandalösen Verhältnisse am Trapstand -ob in Funktion oder stillgelegt- in Vergessenheit geraten, bleibt der Link Der Trapstand" unverändert bestehen. Im Mai 2007 teilt der Landesjägermeister Paul Maurer in den Saarwellinger Nachrichten mit, dass die "Sanierung" des Trapstandes beginnt. Er bittet um Verständnis für die Unannehmlichkeiten im Zusammenhang mit den Baumassnahmen. Nach 25 Jahren, in denen sich die VJS für die Unannehmlichkeiten, die sie der Bevölkerung zumuten, nicht interessiert hat. |
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