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Was für den Normalbürger unüberwindbare Hindernisse sind , läßt die VJS kalt. Man hat Partner auf Erden, die teilweise himmlische Weichen stellen... DER VJS-BONUS Mehr als 2.700 Saarwellinger Bürger hatten sich in einer Unterschriftenaktion der Bürgerinitiative gegen den Standort Lachwald für das Projekt der Vereinigung der Jäger des Saarlandes ausgesprochen. Wenn sie die folgenden Seiten gelesen haben, werden sie verstehen, dass es trotz dieses eindeutigen und massiven Widerspruchs unmöglich war, das Projekt der VJS zu verhindern. - Warum? Mit Datum vom 01.03.2004 schreibt der Staatssekretär des Umweltministers an ein Mitglied der BI: Zu Recht stellen Sie dar, dass die VJS ihren Sitz von Saarbrücken nach Saarwellingen verlagern möchte. Damit entspricht die VJS aber einem jahrzehntelangen Wunsch der saarländischen Landesregierung " Diese Mitteilung des Staatssekretärs beschreibt genau die Verhältnisse, welche die aktiven Mitglieder der BI im Laufe ihrer Arbeit vorfanden: Sie mussten feststellen, dass sich bei Behörden aller Ebenen eine Liga zur Durchsetzung der Ziele der VJS gebildet hatte, welche die Interessen der betroffenen Bürger ignorierte. Hierzu einige Beispiele: Im Waldgesetz für das Saarland, § 1, heißt es: Der Wald ist im Saarland ein landschaftsprägendes Element. Er gehört zu den Naturreichtümern des Landes, ist eine unverzichtbare Lebensgrundlage der Menschen und bietet unersetzbaren Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Zweck dieses Gesetzes ist es, wegen der Bedeutung des Waldes für die Umwelt, und wegen seiner Bedeutung für den Menschen (Erholungsfunktion) den Wald zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine naturnahe, insbesondere kahlschlagfreie Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern " Dieses Gesetz gilt offensichtlich weder für die Vereinigung der Jäger des Saarlandes noch für den Umweltminister, denn mit vereinten Kräften betreiben sie den Bau des Jägerprojekts im Lachwald und tragen so zur Vernichtung von 1,5 ha Erholungswald bei. - Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die VJS nach § 1, Abs. 2 des Saarländischen Bodenschutzgesetzes gehalten, vor der Inanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht baulich veränderten oder unbebauten Flächen zu prüfen, ob eine Wiedernutzung von ehemals genutzten und bereits versiegelten, baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich ist". Die VJS hatte als Standort für ihr Projekt ursprünglich einen aufgelassenen Bauernhof bei Illingen-Uchtelfangen gewählt. Dieser Standort wurde jedoch aus Kostengründen" (so die VJS in einer Mitteilung an ihre Mitglieder) aufgegeben und statt dessen das Landschaftsschutzgebiet Lachwald gewählt. Gegen diese Wahl hatten Mitglieder der Bürgerinitiative Anzeige erstattet. Die Anzeigen wurden auf ganz verschiedene Weise abgefertigt: Das Umweltministerium argumentierte einmal mit dem Hinweis auf eine intensive historische Recherche", die (auf Kosten des Landes!) über die Verdachtsfläche" (d.h. die von der VJS ausgewählte Fläche) im Gange sei. Damit war aus Sicht des Umweltministeriums den Forderungen des Bodenschutzgesetzes genüge getan. Eine andere Anzeige beim Umweltministerium als oberster Bodenschutzbehörde wurde von dort an die Staatsanwaltschaft überwiesen. Der mit der Sache befasste Staatsanwalt erklärte diese Vorgehensweise des Ministeriums als Unsinn". Auf eine Anzeige beim Landrat Saarlouis als Untere Bodenschutzbehörde hin wurde zur Rechtfertigung der Standortwahl Lachwald auf die glaubhaften Darstellungen" der VJS verwiesen . Die BI fragt zu den Vorgängen: Kann man es jemandem noch leichter machen, die Forderungen eines Gesetzes nicht zu erfüllen? - Der Lachwald ist Landschaftsschutzgebiet. Im Landschaftsschutzgebiet sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen." (Saarl. Naturschutzgesetz § 18). Nun will aber die VJS in diesem Landschaftsschutzgebiet 1,5 ha Wald vernichten, um dort mit ihren Schießständen ein Betonbollwerk von über 100 m Länge und 30 m Breite zu errichten. Bei der Lösung dieses Dilemmas hilft bereitwillig der Landrat von Saarlouis: Er erteilt der VJS kurzerhand eine Ausnahmegenehmigung. Gegenüber Mitgliedern der Bürgerinitiative gibt er zur Begründung an, in den 70er Jahren seien ohnehin zu viele Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete geschaffen worden. - Bei der Erstellung des Lärmimmissionsgutachtens für die geplanten Schießstände waren zwei in unmittelbarer Nähe des vorgesehenen Standortes liegende Anwesen einfach weggelassen worden. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Wenn diese Anwesen nicht berücksichtigt wurden, konnte die Lärmimmission durch die geplanten Schießstände sehr hoch sein und es konnten lärmdämmende Maßnahmen eingespart werden. Der beabsichtigte Trick gelang der VJS allerdings nicht: Die Anwohner beantragten die Einbeziehung ihrer Anwesen in die Lärmprognose, mit der Folge, dass die zulässigen Immissionswerte gesenkt und weitere Maßnahmen zur Lärmdämmung vorgenommen werden mussten. Die baunutzungsrechtliche Einstufung eines Anwesens ist entscheidend für die zulässigen Lärmbelastungen. So sind für ein reines Wohngebiet" 49 db(A) zulässig, für ein allgemeines Wohngebiet" sind 54 db(A) zulässig, usw. Für die direkten Anlieger des VJS-Projekts hatte die Gemeinde Saarwellingen der Genehmigungsbehörde für die Schießstände (dem LVGA) eine Einstufung als reines Wohngebiet" bzw. (für die Gaststätte) als allgemeines Wohngebiet" vorgeschlagen. Das LVGA ignorierte jedoch den Vorschlag der Gemeinde. Die Gaststätte Lachwald wurde zum Gewerbegebiet" erklärt, das daneben liegende Wohnhaus wurde als Mischgebiet" eingestuft. Der Vorteil für die VJS liegt auf der Hand: Das Mischgebiet darf mit 60 db(A) belastet werden, das Gewerbegebiet mit 65 db(A). Im Zusammenhang mit der Einstufung hatte die Gemeinde Saarwellingen vorgeschlagen, die Schießstände vollständig einzuhausen. Eine Einhausung würde der zeitgemäßen Konzeption vom Schießstandbau entsprechen und würde alle Probleme der Lärmbelastung aus der Welt schaffen. Aber, wie nicht anders zu erwarten, wurde dieser Vorschlag durch den Umweltminister kurzerhand abgelehnt, denn die Einhausung würde für die VJS Kosten nach sich ziehen, und die Jäger könnten ihre Schießübungen nicht unter freiem Himmel absolvieren. Die Bürgerinitiative hatte sich mit ihrem Anliegen an verschiedene Entscheidungsträger gewandt. Bei allen ergab sich das gleiche Bild: Die Vereinigung der Jäger des Saarlandes wird in jeder Hinsicht begünstigt, während die Interessen der betroffenen Bürger ignoriert werden. Das geht so weit, daß im Falle des Trapstandes sogar gravierende Sicherheits-Mängel als nicht vorhanden erklärt werden. Wie schon erwähnt, hatte die BI bei der Saarwellinger Bevölkerung über 2.700 Unterschriften gegen das Projekt Jägerheim im Lachwald gesammelt. Diese eindrucksvolle Bekundung des Bürgerwillens wurde in eindringlichen Schreiben dem Landrat des Landkreises Saarlouis, dem Umweltausschuss des Kreistages, dem Umweltminister, dem Petitionsausschuss des Landtages, dem Ministerpräsidenten mitgeteilt. Die Resonanz fiel allerdings äusserst spärlich aus. Keiner der Genannten ist jemals auch nur mit einer einzigen Silbe auf das Anliegen der 2.700 Bürger eingegangen. Fazit: Wenn es um die Interessen der Vereinigung der Jäger des Saarlandes geht, ist die Bevölkerung eines Ortes bei den politischen Entscheidungsträgern praktisch nicht vorhanden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||